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September, 2009
Beitrag 1
13.09.2009 12:05:23
Nachbarschaft

Jeder hat ein Nachbarschaft.
Ob Sie sind glücklich mit Ihren Nachbarn oder nicht gibt es so viele Faktoren.
Mit meiner Nachbarschaft ist wegen meine Katzen Probleme aufgetreten. Ob ich die böse oder meine Katzen, oder meine Nachbarin sollen Sie es selber beurteilen.
So kam ein Brief von Rechstanwaltskanzlei mit Bedrohung meine Katzen zu verklagen und wo möglich meine Tiere auch ins Tierheim abzuschieben. Mein Antwort will ich hier auch zeigen, weil ich  immer öfter über solche ähnliche Situationen höre, wo Katzen werden nicht mehr geduldet und wegen was? Natürlich wegen Scheiße (Kot)....
Jetzt der Brief von Herrn Rechtsanwalt Vogelgesang (ist kein Witz, eben echte Name und auch echte Brief!!!)

"Unsere Mandantin musste zu ihrem Leidenwesen feststellen, dass Ihre Lebensgefährtin ihren mehrfachen Bitten überhaupt nicht nachkommt, dafür Sorge zu tragen, dass die Katzen vor dem Hausenigangsbereich meiner Mandantin zweimal am Tag Katzenkot und - urin hinterlassen. Dies geschieht bedauerweise seit über einer Woche. Da die Katzen unstreitig aufgrund des dickflüssigen Kots krank sind, führt dies zu einer erheblichen Geruchsbelästigung und auch Ekel bei meiner Mandantin. Zudem muss sie das Hinterlassene auch selbst entfernen.
Von den Katzen Ihrer Lebensgefährtin gehen erheblichen Beeinträchtigungen auf dem Grundstück unserer Mandantschaft. Aufgrund des Katzenkots und -urins im Garten treten Verschmutzungen und Verunreinigungen mit der damit verbundenen Geruchsbelästigung auf.
Den Türvorleger vor dem Eingangsbereich kann die Mandantin auch nicht mehr vorlegen bzw. musste einen neuen kaufen, da der andere nicht mehr gereinigt werden konnte.
Aufgrund dieser massiven Beeinträchtigung hat die Mandantin einen erheblichen täglichen Reinigungsaufwand hinsichtlich des Hauseingangsbereichs und des Stellplatzes. In der jetzt auftretenden Form ist dies nicht mehr hinnehmbar. Die Einwirkungen in dieser Weise sind von der Mandschaft auch nicht mehr zu dulden. Die am Grundstück unserer Mandantin auftretenden massiven Verunreinigungen sind keinersfalls als ortsüblich anzusehen. Dies übersteigt die Normalität.
Die Immisionen sind mit zumutbaren Maßnahmen Ihrerseits zu verhindern.
Unsere Mandantin steht daher ein Unterlassungsanspruch kraft Eigentums zu. Weiter stehen unserer Mandantin Schadenersatzansprüche aufgrund der bereits entsandenen Verunreinigungen zu, welche als Eigentumsverletzung betrachtet werden müssen. Unsere Mandantin möchte... entsprechende Ansprüche geltend zu machen... unverzüglich bis längstens (2 Wochen Frist angegeben). Nach fruchtlosem Fristablauf müsste ich meiner Mandantin empfehlen, den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen... Falss keine Abhilfe bzw. Reaktion erfolgt, wird die Mandantin auch noch den Tierschutzbund beauftragen, zu überprüfen, ob von Ihrer Lebensgefährtin eine artgerechte Tierhaltung bei 7 Katzen (gemeint hier 3 Erwachsene: Lara, Luscha und Zeuss und 4 kleine Kids) überhaupt erfolgen kann.
Die Geduld meiner Mandantin durch die zweimal täglich, "dickflüssigen ekelerregenden Haufen" vor dem Eingangsbereich durch die Katzen Ihrer Lebensgefährtin ist überstrapaziert."
Antwort:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich... neben Ihre Mandantin wohne. Dieses Haus und ihr Grundstuck sind doppelt so gross. Es ist bekannt dass in unserer Umgebung viele Katzen wohnen und diese über alle Grundstücke der Nachbarschaft (sie sind so unbelehrbar) laufen. Außerdem haben wir hier sehr oft Füchse , da wir in einer ausgesprochen Gartenlanschaft im Stadtteil Stuttgart-Süd wohnen.  Ausserdem haben wir hier in Stuttgart ca. 50.000 Füchse die sich in der  Region wegen guter Lebensbedingengen außerodentlich stark vermehrt haben. Es überfliegen ca. 500 Vögel täglich die Grundstücke. Ihre Mandantin hat verunreinigte Fußabstreifer moniert, diese sind seit 1982 nicht mehr gereinigt worden und liegen im Freien mit Markierungsspuren sämtlicher Tiere. Dies animiert immer wieder andere Tiere sich zu entleeren. Es ist nämlich nicht erwiesen, daß nur meine Tiere die Verunreigerungen  verursachen. Als Rechtsanwalt sollten Sie Ihre Mandantin auf § 906 BGB hinweisen: Katzen gehören eben zu Tieren, die nicht an der Leine ausgeführt werden, wie Hunde. Freilauf der Katzen kann nachbarschaftlich nicht verboten werden, da wir hier nicht in Mietshäuser sondern in Einfamilienhäusern leben. Ihre Mandantin verwechselt Gesetze zur Katzenhaltung, die an sich nur Mietswohnungen betrifft. Falls Ihre Mandantin ihr Anwesen und ihren Garten mit ihren Riesen-Doppelhaus nicht bewältigen kann, soll sie sich nach einem kleineren Anwesen umschauen, wo sie alle Mitbewohner in alle Ruhe schikanieren darf. Ihre Mandantin ist äußerst streitlustig. Ich bitte ganz höflich Ihrer Mandantin mitzuteilen, dass sie ihre uralten 2 Teppiche vor meine Garege entfernt, darauf liegt Kot eines Fuchsen."

Und wundern Sie jetzt aber nicht, daß ich nur 2 Katzen inzwischen habe. Eine ist weggealufen oder doch gestohlen? und andere doch vergiftet?




Nachbarschaft ist äußerst schwerige Thema. Was meinen Sie dazu?

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